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Investitionsbooster betriebliche E-Mobilität
So profitieren Unternehmen


Elektrofahrzeuge sind nicht nur klimafreundlich, sondern jetzt auch steuerlich besonders attraktiv.
Mit dem Investitionsbooster für betriebliche E-Mobilität können Unternehmen 75 %* der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich abschreiben – und so ihre Liquidität deutlich verbessern.

Das gilt für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden.

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Wie funktioniert der investitionsbooster?

Normalerweise wird ein Firmenfahrzeug über mehrere Jahre abgeschrieben. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten werden in gleichmäßigen Jahresraten steuerlich geltend gemacht.
Mit dem neuen Investitionsbooster ist das anders:

75 % der Kosten können direkt im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
Die restlichen 25 % werden wie gewohnt in den Folgejahren verteilt.
Vorteil: Sie sparen sofort Steuern, haben mehr Liquidität und können schneller in neue Projekte investieren.

 

Rechenbeispiel – so wirkt sich der Investitionsbooster aus
Beispiel: E-Fahrzeug mit Listenpreis 65.960 € (inkl. Vollausstattung)

Netto-Anschaffungspreis (nach Rabatt): 49.886 €
Abschreibung im 1. Jahr (75 %): 37.414 € steuerlich absetzbar
Restliche Abschreibung über weitere 5 Jahre verteilt
Das bedeutet: Ein Großteil der Investition senkt sofort die Steuerlast im ersten Jahr.

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Vorteile für Gewerbekunden:

  • Höhere Liquidität direkt nach dem Kauf
  • Steuerentlastung durch schnelle Abschreibung
  • Modernes Unternehmensimage dank nachhaltiger Mobilität
  • Attraktive Angebote für Elektro- und Nutzfahrzeuge

 

Für wen lohnt sich das?

  • Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte modernisieren wollen
  • Selbständige & Freiberufler
  • Betriebe mit hoher Steuerlast im Anschaffungsjahr
  • Firmen, die Wert auf Nachhaltigkeit und Effizienz legen

 

So nutzen Sie den Investitionsbooster

Passendes E-Fahrzeug auswählen – wir beraten Sie zu Modellen, Reichweiten und Fördermöglichkeiten.
Anschaffung im richtigen Zeitraum – zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.
Steuerliche Beratung – klären Sie mit Ihrem Steuerberater die individuelle Auswirkung.


Jetzt handeln – doppelt profitieren
Mit dem Investitionsbooster fahren Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern sparen auch bares Geld.
Kombinieren Sie die steuerlichen Vorteile mit unseren attraktiven Gewerbekunden-Leasingraten für Elektrofahrzeuge.

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*Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

 

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