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Förderung und Steuervorteile für E-Autos
Ihr finanzieller Vorteil mit MGS

Elektromobilität bedeutet nicht nur nachhaltiger unterwegs zu sein, sondern auch konkret zu sparen. Staatliche Förderungen und steuerliche Entlastungen machen den Umstieg auf ein Elektro- oder Hybridfahrzeug besonders attraktiv – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile Sie aktuell nutzen können.


Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge (BEV), die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit – maximal bis zum 31.12.2030. Dieser steuerliche Vorteil wird automatisch bei der Zulassung berücksichtigt.
Zur offiziellen Quelle der Bundesregierung

CO₂-basierte Steuerregelung für Hybridfahrzeuge
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridtechnik gilt ein CO₂-abhängiges Besteuerungssystem. Liegt der Emissionswert unter 95 g CO₂ pro Kilometer, profitieren Halter von einem Steuerfreibetrag. Bei höheren Emissionen wird die Steuer stufenweise erhöht – je nach CO₂-Ausstoß. So lohnt sich auch beim Hybridfahrzeug der Blick auf den WLTP-Wert.


Günstige Versteuerung bei Dienstwagen
Wer ein Elektroauto als Firmenwagen nutzt und dieses auch privat fährt, profitiert bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils²:

0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich für reine E-Fahrzeuge bis 70.000 Euro
0,5 % für E-Fahrzeuge über 70.000 Euro sowie für Plug-in-Hybride Zum Vergleich: Für Verbrenner liegt der Satz bei 1 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen also deutlich – zusätzlich zu den niedrigeren Betriebs- und Wartungskosten.

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Förderung von Ladeinfrastruktur

Die Installation privater und gewerblicher Ladepunkte wird regelmäßig durch Programme wie die KfW-Förderung unterstützt. Zuschüsse umfassen typischerweise die Anschaffung einer Wallbox sowie deren fachgerechten Einbau. Unternehmen erhalten außerdem Unterstützung beim Aufbau betrieblicher Ladeinfrastruktur.

Elektromobilität lohnt sich – heute und morgen
Wer heute in ein E-Auto investiert, profitiert doppelt: durch finanzielle Ersparnis im Alltag und durch einen aktiven Beitrag zur Mobilitätswende. Auch wenn sich Förderprogramme ändern – steuerliche Vorteile und attraktive Rahmenbedingungen bleiben feste Säulen der Elektromobilität.

Sie möchten wissen, welche Förderung aktuell für Sie greift? Unser Team berät Sie gerne individuell – transparent und markenunabhängig.

 

 

 

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
²) Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines reinen Elektrofahrzeugs (keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer) mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € und der Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 von 0,25 % Dienstwagenbesteuerung profitieren. Über 60.000 € Bruttolistenpreis gilt eine Dienstwagenbesteuerung von 0,5 %. Vgl. § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG.
Weitere Details zur Förderungen von Elektromobilität, die Befreiung zur Kfz-Steuer und die Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen erhalten Sie bei uns.

Stand: 01/2023