E-Auto Prämie 2026
Was ist die Elektroauto Förderung 2026 (Umweltbonus)?
Die Bundesregierung plant ab 2026 eine neue staatliche Elektroauto Förderung. Nach aktuellem Stand könnte die Förderung zum 1. Januar 2026 starten. Viele Details befinden sich noch in der finalen Ausarbeitung, dennoch sind bereits zentrale Eckpunkte bekannt.
Wir von der MGS Motor Gruppe Sticht haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Elektroauto Förderung 2026 übersichtlich zusammengefasst und zeigen Ihnen, was das konkret für Ihren E-Auto-Kauf bedeutet.

Wie soll die neue elektro förderung 2026 aussehen?
Nach aktuellen Medienberichten und politischen Beschlüssen plant die Bundesregierung eine direkte Kauf- bzw. Leasingprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride.
Geplante Förderhöhe im Überblick - nach aktuellem Stand sollen folgende Förderbeträge gelten:
- 3.000 € Grundprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride
- zusätzlich 500 € pro Kind im Haushalt
- maximal 1.000 € Kinderbonus (für bis zu zwei Kinder)
- bis zu 1.000 € zusätzlicher Bonus für Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 €
Maximale Förderung bis zu 5.000€ pro Fahrzeug
Wichtig:
Die endgültige Förderhöhe wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Als Autohaus informieren wir Sie transparent über den aktuellen Stand und zeigen Ihnen, wie sich die Förderung auf den Fahrzeugkauf auswirken kann.
Rechtlicher Hinweis:
Alle Angaben basieren auf dem aktuell bekannten Stand öffentlicher Informationen. Die endgültige Ausgestaltung der Elektroauto Förderung 2026 wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Änderungen sind jederzeit möglich.
Wer soll die Elektroauto Förderung 2026 erhalten?
Nach aktuellem Stand richtet sich die geplante Elektroauto Förderung 2026 in erster Linie an Privathaushalte. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese liegt derzeit bei bis zu 80.000 Euro. Für Familien ist eine Erweiterung vorgesehen: Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro. Das bedeutet konkret, dass ein Haushalt ohne Kinder bis zu 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben darf, ein Haushalt mit einem Kind bis zu 85.000 Euro und ein Haushalt mit zwei Kindern bis zu 90.000 Euro, um grundsätzlich förderberechtigt zu sein.
Wichtig ist dabei, dass nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen entscheidend ist, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE). Dieses ergibt sich erst nach Abzug bestimmter steuerlicher Posten und ist im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Die endgültige Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt durch die zuständigen staatlichen Stellen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Elektroauto Förderung 2026?
Nach aktuellem Stand soll die Förderung gelten für:
Förderfähige Fahrzeuge
Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)
Neufahrzeuge (Kauf oder Leasing)
Nicht förderfähig (aktueller Stand)
Gebrauchtwagen
reine Verbrenner
Eine ursprünglich diskutierte Listenpreisgrenze von 45.000 € netto scheint aktuell nicht mehr vorgesehen zu sein. Sollte es doch zu einer Preisbegrenzung kommen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Welche Modelle könnten von der Förderung profitieren?
Nach aktuellem Stand könnten unter anderem folgende Fahrzeugklassen profitieren:
kompakte Elektroautos
familienfreundliche Elektro-SUVs
größere Elektrofahrzeuge
Beispiele beliebter Modelle (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Ford Explorer Elektro
Fiat 500e
Mazda 6e
Opel Grandland Elektro
und viele weitere!
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Start der Elektroauto Förderung 2026
Der Start der neuen Elektroauto Förderung ist nach aktuellem Stand für das Jahr 2026 geplant. Medienberichten zufolge könnte die Förderung bereits ab dem 1. Januar 2026 greifen. Die endgültige Ausgestaltung der Förderbedingungen soll bis Ende 2025 beschlossen werden. Wie bei staatlichen Förderprogrammen üblich steht auch die Elektroauto Förderung 2026 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Erst nach dieser Freigabe kann das Programm offiziell starten.
Derzeit wird außerdem darüber diskutiert, ob die Auszahlung der Prämie rückwirkend für Fahrzeuge erfolgen könnte, die ab dem Startdatum zugelassen werden. Eine verbindliche Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus. Die Abwicklung der Förderung dürfte – wie bereits bei früheren Umweltbonus-Programmen – über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Dieses übernimmt voraussichtlich auch die Prüfung der Anträge sowie die Auszahlung der Förderbeträge.
Weitere Vorteile für Elektroautos ab 2026
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
Elektrofahrzeuge, die bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben weiterhin bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Dienstwagenregelung
Für elektrische Dienstwagen sollen weiterhin Vorteile gelten: bis 100.000 € Listenpreis inklusive 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Elektroauto Förderung 2026 bei MGS Motor Gruppe Sticht
Als Autohaus unterstützen wir Sie dort, wo es für Sie wichtig ist:
- Beratung zum passenden Elektroauto
- Einschätzung, ob ein Fahrzeug grundsätzlich förderfähig ist
- Erklärung der Förderlogik in verständlicher Form
- Erfahrung aus früheren Förderprogrammen
- Persönliche Ansprechpartner vor Ort
Hinweis:
Wir leisten keine Steuer- oder Finanzberatung, sondern begleiten Sie beim Fahrzeugkauf und Entscheidungsprozess.
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Stand: 01/2023