E-Auto Prämie 2026
Bis zu 6.000€ Prämie bei Kauf oder Leasing sichern
Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick und zum downloaden:
Infoblatt E-Prämie kompakt herunterladen
Auf Wunsch bieten wir eine Zwischenfinanzierung der Prämie (als Überbrückung für die Anzahlung Ihrer Finanzierung oder Ihres Leasings). Wenn die Prämie ausgezahlt ist, kann der Betrag beglichen werden.
Sie sind nicht förderberechtigt oder Gewerbetreibender?
Kein Problem! Bei MGS haben wir viele Vorführwagen, Tageszulassungen und junge Gebrauchte mit großem Preisnachlass!
Die Bundesregierung hat beschlossen, ab 2026 wieder eine staatliche Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride einzuführen. Ziel der neuen E-Auto Prämie 2026 ist es, den Umstieg auf Elektromobilität für Privatpersonen finanziell attraktiver zu machen.
Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Damit können Kundinnen und Kunden bereits ab Jahresbeginn 2026 ein Elektroauto, Plug-In Hybrid oder Range Extender kaufen, finanzieren oder leasen und die Prämie im Nachgang beantragen.
Wir von der MGS Motor Gruppe Sticht haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Elektroauto Förderung 2026 übersichtlich zusammengefasst und zeigen Ihnen, was das konkret für Ihren E-Auto-Kauf bedeutet.

Wie sieht die neue elektroauto förderung 2026 aus?
Die neue Förderung wird als direkte Kauf- bzw. Leasingprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride gewährt. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Einkommen und Familiensituation.
E-Auto Förderung im Überblick - Die beschlossene Förderbeträge sehen wie folgt aus:
- 3.000 € Basisförderung für reine Elektroautos (Kauf oder Leasing)
- 1.500 € Basisförderung für ein Plug-In-Hybrid (Kauf oder Leasing)
- zusätzlich 500 € pro Kind im Haushalt - maximal 1.000 € Kinderbonus (für bis zu zwei Kinder)
- Für Haushalte mit maximal 60.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Grundprämie von 1.000 €.
Für Haushalte mit maximal 45.000 € Haushaltsjahreseinkommen weitere 1.000 €. - Förderfähige Fahrzeuge: Neufahrzeuge die zum ersten Mal in Deutschland angemeldet werden.
- Gefördert werden rein batteriebetriebene Elektroautos sowie Range Extender und Plug-in-Hybride (Range Extender und Plug-in-Hybride nur dann, wenn sie unter 60 Gramm CO₂ pro Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mind. 80 Kilometer haben).
- Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Fahrzeughalter zugelassen sein.
Maximale Förderung bis zu 6.000€ pro Fahrzeug
Wichtig:
Die Auszahlung und Prüfung der Förderung erfolgt durch staatliche Stellen. Als Autohaus informieren wir Sie transparent über die geltenden Regeln und unterstützen Sie bei der Einordnung für Ihren Fahrzeugkauf.
Rechtlicher Hinweis:
Alle Angaben zur Elektroauto Förderung 2026 basieren auf dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung und öffentlich zugänglichen Informationen. Die Umsetzung und Detailregelungen erfolgen durch die zuständigen Behörden. Änderungen in der administrativen Abwicklung sind möglich.
Wer erhält die Elektroauto Förderung 2026?
Die Elektroauto Förderung richtet sich an Privathaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
Für Familien wird diese Einkommensgrenze pro Kind um jeweils 5.000 € erhöht.
Wichtig ist dabei, dass nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen entscheidend ist, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE). Dieses ergibt sich erst nach Abzug bestimmter steuerlicher Posten und ist im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Die endgültige Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt durch die zuständigen staatlichen Stellen.
Berechnung für die Anschaffung eines rein elektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Berechnung für die Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
Für welche Fahrzeuge gilt die Elektroauto Förderung 2026?
Die Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge und bestimmte Antriebsarten:
Förderfähige Fahrzeuge
Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)
Neufahrzeuge (Kauf oder Leasing)
Nicht förderfähig (aktueller Stand)
Gebrauchtwagen
reine Verbrenner
Eine ursprünglich diskutierte Listenpreisgrenze von 45.000 € netto ist aktuell nicht Bestandteil der beschlossenen Förderung. Sollte es hier zu Änderungen kommen, informieren wir Sie selbstverständlich.
Welche Modelle können von der Förderung profitieren?
Von der Elektroauto Förderung 2026 profitieren zahlreiche Fahrzeugklassen, darunter:
kompakte Elektroautos
familienfreundliche Elektro-SUVs
größere Elektrofahrzeuge
Beispiele beliebter Modelle (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Ford Explorer Elektro, Fiat 500e, Mazda 6e, Opel Grandland Elektro und viele weitere!
Gerne zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Fahrzeuge aktuell verfügbar sind und zur Förderung passen.
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Beantragung der Förderung
Der Antrag kann für Neuzulassungen ab dem 01.01.2026 gestellt werden. Die Antragstellung wird über ein Onlineportal erfolgen, welches nach Aussagen des Bundesumweltministeriums voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird. Der Antrag kann erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden, spätestens muss er ein Jahr nach Zulassung erfolgen.
Weitere Vorteile für Elektroautos ab 2026
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
Elektrofahrzeuge, die bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben weiterhin bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Dienstwagenregelung
Für elektrische Dienstwagen sollen weiterhin Vorteile gelten: bis 100.000 € Listenpreis inklusive 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Elektroauto Förderung 2026 bei MGS Motor Gruppe Sticht
Als Autohaus unterstützen wir Sie dort, wo es für Sie wichtig ist:
- Beratung zum passenden Elektroauto
- Einschätzung, ob ein Fahrzeug grundsätzlich förderfähig ist
- Erklärung der Förderlogik in verständlicher Form
- Erfahrung aus früheren Förderprogrammen
- Persönliche Ansprechpartner vor Ort
Hinweis:
Wir leisten keine Steuer- oder Finanzberatung, sondern begleiten Sie beim Fahrzeugkauf und Entscheidungsprozess.
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Stand: 01/2023