Pannenhilfe
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Beispielvorlage Unfallbericht als PDF zum Download oder Ausdrucken (Quelle: www.kfz-auskunft.de)
Klaren Kopf bei der Schadensabwicklung behalten! -
Tipp #1: Werkstattwahl
Bestimmen Sie die Werkstatt, welche die Reparatur (Haftplichtschaden) durchführen soll selbst!
Setzen Sie auf Vertrautes und Bewährtes. -
Tipp #2: Ersatzwagen
Für den Zeitraum der Reparatur können Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen. (Haftpflichtschaden)
Klären Sie das mit Art und Umfang vorher am besten mit Ihrer Versicherung ab. -
Tipp #3: Sachverständiger
Ein Gutachten können Sie bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben! (Haftpflichtschaden)
Ihre Werkstatt kann bei der Auswahl des Sachverständigen auch behilflich sein. -
Tipp #4: Kein Reparaturzwang
Sollten Sie Ihr Fahrzeug bei einem Totalschaden (Haftpflichtschaden) nicht reparieren lassen, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, jedoch abzüglich des Fahrzeugrestwertes und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer.
Ist der Wiederbeschaffungswert niedriger als die Reparaturkosten, können Sie ihr Auto trotzdem reparieren lassen. Die Voraussetzungen sind, dass Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen wollen und die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30% übersteigen.
Ihr Auto können Sie auch zum Restwert, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat, verkaufen. -
Tipp #5: Rechtsanwalt?
Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen! (Haftpflichtschaden)
Die Kosten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. -
Tipp #6: Eigenverschulden/Kaskoversicherung
Wenn Sie Ihre Kaskoversicherung bei komplett oder teilweise selbst verschuldeten Unfällen in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag und das Weisungsrecht Ihres Versicherers - setzen Sie sich daher sofort mit Ihrer Versicherungs in Verbindung.
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Tipp #7: Vereinfachte Zahlungsabwicklung
Um zu vermeiden, dass Sie mit den Reparaturkosten in Vorleistung treten müssen, können Sie zur Erleichterung eine z.B. Reparaturkosten-Übernahmeerklärung oder Sicherheitsabtretung verwenden.
Damit können Sie erreichen, dass die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt auszahlen kann.